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Bundeskinderschutzgesetz: Mustervereinbarungen liegen vor

Der Landesbeirat für Jugendarbeit hat im Dezember die Mustervereinbarungen zur Umsetzung des BKiSchG beschlossen.


In den kommenden Wochen müssen nun in den Jugendamtsbezirken die Weichen für das Schließen der Vereinbarungen gestellt werden. Dafür müssen zunächst die Jugendhilfeausschüsse einen entsprechenden Beschluss fassen – dabei sollte darauf geachtet werden, dass die Ausschüsse beschließen, dass die Verwaltung des Jugendamtes die Vereinbarungen auf Grundlage der Mustervereinbarungen schließen sollen. Ergänzend sollte der JHA auch ein Präventionskonzept beraten und beschließen! 

Nachdem im Jugendhilfeausschuss der grundsätzliche Beschluss gefasst wurde, dass/wie Vereinbarungen geschlossen werden sollen, sind die Jugendämter/öffentlichen Träger am Zug. Sie müssen die freien Träger der Jugendarbeit (die öffentlich gefördert werden) anschreiben und mit ihnen entsprechende Vereinbarungen schließen.

Der Entwurf für die Vereinbarungen sieht vor, dass die freien Träger selber entscheiden müssen, wann sie es nach Art, Dauer und Intensität des Kontaktes für erforderlich halten, ein erweitertes Führungszeugnis einzusehen – eine nicht ganz einfache Aufgabe, insbesondere für ehrenamtlich organisierte Jugendgruppen. Der Landesjugendring empfiehlt daher, dass sich die Träger dabei an der im September beschlossenen fachlichen Einschätzung des Landesbeirates für Jugendarbeit orientieren sollten.  

Als Hilfestellung hat der Landesjugendring Niedersachsen ein Faltblatt herausgegeben, das die wesentlichen Aspekte darstellt, die Jugendgruppen und Jugendverbände auf der kommunalen Ebene beachten müssen. Das Faltblatt kann als PDF heruntergeladen oder in gedruckter Form bestellt werden.

Die Überprüfung der Führungszeugnisse von Ehrenamtlichen darf nur ein Baustein in einem umfassenden Konzept zum Schutz des Kindeswohls sein. Der Landesbeirat für Jugendarbeit weist in seiner Empfehlung zur Umsetzung des BKiSchG ausdrücklich darauf hin, dass der Schwerpunkt eines solchen Konzeptes auf der Qualifizierung und Sensibilisierung der Aktiven liegen muss. Er empfiehlt, dass jeder öffentliche Träger der Jugendhilfe und jeder Jugendverband auf der Landesebene – sofern noch nicht vorhanden – ein Konzept zur Qualifizierung und Sensibilisierung von ehren- und hauptamtlich Mitarbeitenden erstellen sollte. 

Viele weitere Informationen sind online unter www.ljr.de/bkischg.html zu finden.

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