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Das Volksbegehren für gute Schulen geht weiter!

Volksbegehren für gute Schulen

Das Volksbegehren für gute Schulen geht weiter, der Niedersächsische Staatsgerichtshof in Bückeburg hat den Endpunkt 2. Mai aufgehoben! Die Initiator-inn-en und ihre Unterstützer-innen in vielen Orten Niedersachsens werden weitermachen – und sie werden auch den anstehenden Wahlkampf nutzen, um für ihre Anliegen zu werben. In Sachen Bildungspolitik werden nicht nur Landespolitiker-innen, sondern auch die Kommunalpolitik Farbe bekennen müssen.


Der Niedersächsische Staatsgerichtshof in Bückeburg hat am 02.05.2011 eine Entscheidung des Landeswahlleiters zum Volksbegehren für gute Schulen aufgehoben – die Aktiven dieser landesweiten Initiative dürfen damit weiterhin Unterschriften sammeln und bei den zuständigen Kommunen zur Auswertung einreichen! Der Landeswahlleiter hat die Kommunen in einem Schnellbrief bereits angewiesen, weiterhin Unterschriftenlisten entgegen zu nehmen und auch auszuwerten.

Der Landeswahlleiter hatte den Ablauf der Frist, innerhalb derer Unterschriften für das Volksbegehren bei den Kommunen eingereicht werden können, auf den 2. Mai 2011 festgelegt.


Gegen diese Fristfestsetzung hatten die Initiatoren des Volksbegehrens den Staatsgerichtshof angerufen. Das Gericht hat nunmehr entschieden, dass die gesetzlich festgelegte Sechs-Monats-Frist bis zum Ablauf der Unterschriftensammlung erst dann zu laufen beginnt, wenn eine unanfechtbare Entscheidung über die Zulässigkeit des Volksbegehrens vorliegt. Da die Landesregierung dieses jedoch nur verbunden mit einer Auflage für zulässig erklärt und die Initiator-inn-en gegen diese Entscheidung den Staatsgerichtshof angerufen haben, gibt es bislang noch keine unanfechtbare Entscheidung zur Zulässigkeit. Hieraus schließt der Staatsgerichtshof, dass die Frist für die Abgabe von Unterschriften noch nicht in Gang gesetzt worden ist.

Wie der Präsident des Staatsgerichtshofes, Professor Jörn Ipsen, gestern mitteilte, findet voraussichtlich am 1. Juli 2011 eine mündliche Verhandlung in Sachen Volksbegehren für gute Schulen statt. Frühestens ab diesem Termin beginnt also die gesetzlich geregelte Sechs- Monats-Frist, die die »Volksbegehrer« gut nutzen wollen.

Insbesondere die hohen gesetzlichen Hürden für die Neugründung von Gesamtschulen, gegen die das Volksbegehren sich unter anderem zur Wehr setzt, sind in vielen niedersächsischen Kommunen und Landkreisen ein brisantes Thema – die Aktiven des Volksbegehrens werden sich nach der Gerichtsentscheidung daher auch im anstehenden Kommunalwahlkampf mit ihren Anliegen deutlich zu Wort melden. Nicht aus dem Blick verlieren wollen sie dabei auch den Kampf gegen das »Turbo-Abitur« – während andere Bundesländer bereits gelernt haben und wieder den neunjährigen Weg zum Abitur ermöglichen, hält Niedersachsen trotz der teilweise immensen Belastung der Schülerinnen und Schüler am G8 fest.

Mehr Infos:  www.volksbegehren-schulen.de

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Kommentare

08.05.2011 21:59 | Andrea Hesse
Die Verlängerung der Frist durch den Niedersächsischen Staatsgerichtshof ist eine große Chance für alle Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen! Jetzt besteht wieder die Chance, die Ziele des Volksbegehrens gemeinsam zu erreichen. Also rafft euch auf, ladet euch einen Unterschriftenbogen herunter und sammelt Unterschriften - bei volljährigen Schülerinnen und Schülern, der Familie, den Freunden, im Sportverein ... 9 Unterschriften für 9 Schuljahre - das kriegt jede und jeder hin! In diesem Sinne: Gib mir 9!
 
 

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